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Zuwendungen


Wir sind wegen Förderung gemeinnütziger Zwecke nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts für Körperschaften I in Berlin Steuernummer 27/641/03552 vom 26.04.2017 für die Jahre 2013 bis 2015 nach §5 Abs.1 Nr.9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.

Wer die Arbeit von Umverteilen! unterstützen möchte, hat hierzu folgende Möglichkeiten:

  • Spende gegen abzugsfähige Spendenbescheinigung

    Spenden für eine bestimmte Arbeitsgruppe bzw. für ein konkretes Projekt werden den Arbeitsgruppen sofort zugewiesen. Spenden für die Stiftung allgemein erhöhen im Folgejahr den Etat der Arbeitsgruppen und werden ausschließlich für Projekte verwendet.

  • Zustiftung

    Diese Mittel erhöhen das Stiftungsvermögen und dienen somit dazu, dauerhaft höhere Erträge zu erwirtschaften, die in die Etats der Arbeitsgruppen fließen.



Bankverbindung


Bank für Sozialwirtschaft
BIC BFSWDE33XXX
IBAN DE22 3702 0500 0003 0855 00





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