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Stiftung | Unsere Struktur | Die Arbeitsgruppen

Die Arbeitsgruppen


Es gibt sechs Arbeitsgruppen mit je etwa sechs bis zwölf Mitgliedern, die jeweils eigenständig über einen Etat verfügen, den sie im Einklang mit dem Stiftungszweck nach den von ihnen entwickelten Kriterien vergeben können. Die AGs treffen sich in regelmäßigen Abständen und entscheiden über eingehende Anträge oder eigene Projekte. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Gelder satzungsgemäß vergeben, die entsprechenden Belege abgerechnet und die erforderlichen Berichte abgegeben werden. Gelder, die bis zum Ende eines Kalenderjahres nicht verbraucht oder verplant sind, gehen in den gemeinsamen Etat des folgenden Jahres.

Die Arbeitsgruppen unterscheiden sich nicht nur durch unterschiedliche Aufgabenbereiche und Zielsetzungen, sondern auch durch unterschiedliche Arbeitsweisen. Jede AG bestimmt selber, wie sie arbeitet, nach welchen Kriterien Entscheidungen getroffen werden, wer Mitglied sein kann, welche eigenen Projekte sie macht, wer in die Stiftungsgremien entsandt wird.

Die Arbeitsgruppen entsenden je zwei Delegierte in den Stiftungsrat und müssen mit je einem Mitglied im Vorstand vertreten sein.

Alle Protokolle, Belege, Berichte sind stiftungsintern öffentlich.




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