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dritte Welt – Hier!

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Gründung


Am Anfang war geerbtes Geld


1986 wurde ein Berliner Pharma-Unternehmen an einen amerikanischen Konzern verkauft und der Erlös davon an vier Erben verteilt. Einer davon – Ulf Mann – wollte diese vielen Millionen nicht für sich alleine behalten, sondern gemeinsam mit anderen umverteilen. Als der Verkauf anstand, hatte er einige Freunde um sich gesammelt, die zunächst mit dem Betriebsrat der Firma Kontakt aufnahmen, um zu klären, ob die Belegschaft mit dem Verkauf einverstanden war, und wenn ja, dafür zu sorgen, dass deren Arbeitsplätze für eine gewisse Zeit erhalten blieben. Der Betriebsrat votierte für den Konzern, gegen Familienbesitz, also kam es tatsächlich zum Verkauf und das Vermögen war unvorstellbar real: 30 Millionen DM inklusive zwei Immobilien (eine Villa in Zehlendorf und ein Mietshaus in Kreuzberg).

Konsens der kleinen Gruppe war, dass das Geld für den Kampf gegen Ausbeutung, Unterdrückung, Diskriminierung und Armut eingesetzt werden sollte. Also damit auch gegen das kapitalistische System, das dieses Erbe möglich gemacht hatte.

Wie das jedoch geschehen sollte, war Gegenstand monatelanger Diskussionen. Sollte alles Geld auf einmal ausgegeben werden? Sollte es in eine Sache/ein Projekt gesteckt werden und wenn ja, in welche/s? Sollte es in die politische Arbeit hier einfließen oder in die Dritte Welt (so sagten wir damals) transferiert werden? Wie sollte über die Geldvergabe entschieden werden und von wem?

Schließlich beschlossen wir, das Geld anzulegen und nur die Erträge auszugeben, uns also auf etwas sehr Langfristiges einzulassen. Wir waren uns darüber im Klaren, dass wir mit dem Kassieren von Zinsen für unser Kapital uns auf eine Ebene begaben, die uns politisch gegen den Strich ging. Doch Ende der achtziger Jahre gab es genügend Projekte und Kollektive, die lieber bei uns ein Darlehen aufnahmen, als bei einer Bank, die lieber an uns Miete oder Pacht bezahlten als an private Eigentümer, weil sie auf diese Weise mit ihrem Geld unsere Arbeit möglich machen konnten.

Ähnlich paradox war die Entscheidung, eine Stiftung zu gründen. Da Geld immer Begehrlichkeiten weckt, wollten wir eine Form wählen, die verhindert, die Erträge auf eine prinzipiell andere als geplante Weise auszugeben, und die jedwede private Aneignung ausschließt. Die Erträge müssen nicht versteuert werden, wenn der Stiftungszweck als gemeinnützig anerkannt ist. Eine Stiftung unterliegt staatlicher Aufsicht und muss sich an die vom Stifter gegebene Satzung halten. Deshalb haben wir sehr genau und ausführlich über Arbeitsweisen und Strukturen der Stiftung diskutiert, bevor wir sie in der Satzung festschrieben.

Die gesamte Satzung ist einsehbar im

weiter   PDF Satzung


Aufbau von Gruppenstrukturen


So wie die Stiftung von einer Gruppe geplant wurde, so sollten auch innerhalb der Stiftung Gruppen über Geldanlage und Geldvergabe entscheiden, und zwar möglichst eigenständig. Die GründerInnen bildeten den Vorstand, der sich mit der Stiftungsverwaltung und der Geldanlage befassen sollte. Zudem wählte jedes Mitglied dieses Vorstands einen Bereich für die Geldvergabe, in dem es sich engagieren wollte, suchte sich entsprechende Leute dazu und bildete mit ihnen eine eigenständige Arbeitsgruppe. Diese Arbeitsgruppen wiederum wählten Vertreter in einen Stiftungsrat, der die Verteilung der vom Vorstand bereitgestellten Beträge vornehmen sollte.




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